7/21/2026
| Nr. | Arbeitsschritt | Gefährdungsfaktoren | Maßnahmen zur Risikominimierung | Wahrscheinlichkeit | Schwere | Risikostufe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Leitungserkundung und Baustellensicherung | • Beschädigung unterirdischer Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation) durch unvollständige Pläne oder Ortungsfehler • Gefährdung des Straßen- und Fußgängerverkehrs durch fehlende Absperrungen oder Warnbeschilderungen | • Einholung aktueller Leitungsauskünfte; Durchführung von Ortungen mittels Trassenwarnband/Kabelsuchgerät (KMRK) • Einrichtung von Absperrungen gemäß RSA/ZTV-SA; Aufstellen von Warnschildern und Einsatz von Verkehrsposten | 2 | 3 | 6 |
| 2 | Anlieferung des Baggers und Arbeitsmittelprüfung | • Umkipp- oder Anfahrunfälle beim Abladen des Baggers vom Tieflader • Mechanisches/hydraulisches Versagen, fehlender Schnellwechsler-Sicherungsbolzen oder defekte Rückfahrwarner und Rundumleuchten | • Abladebereich eben und tragfähig wählen; Auffahrwinkel unter 15 Grad halten; Einweiser einsetzen • Durchführung der täglichen Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 38; Kontrolle von Schnellwechsler, Spiegeln/Kameras | 2 | 2 | 4 |
| 3 | Handschacht / Suchschlitze im Leitungsbereich | • Beschädigung freigelegter Leitungen durch maschinellen Einsatz oder ungeeignetes Werkzeug im Schutzstreifen • Einsturzgefahr bei tiefen Schachtlöchern über 1,25 m Tiefe während der manuellen Freilegung | • Verbindliches Hand-Freilegen (mit isolierten Spaten) oder Saugbaggereinsatz im Schutzabstand (0,5 m zu Versorgungsleitungen) • Böschungswinkel kontrollieren; bei Grabentiefen über 1,25 m Verbau oder Böschung nach DIN 4124 herstellen | 2 | 3 | 6 |
| 4 | Maschineller Aushub und Aushubmaterial-Lagerung | • Anfahr- und Quetschgefahren für Personen im Schwenkbereich des Baggers durch tote Winkel • Einsturz der Grabenwand durch Wandbelastung infolge zu nah gelagerten Aushubmaterials oder schwerer Baumaschinen | • Einrichten eines strengen Schutzbereichs im Schwenkradius; Einsatz eines geschulten Anschlägers/Einweisers • Aushubmaterial und Baumaschinen mindestens 0,6 m (bei festem Boden) bzw. 1,0 m von der Grabenkante entfernt halten (DIN 4124) | 2 | 3 | 6 |
| 5 | Einbau von Grabenverbau (Verbaugeräte / Kanaldielen) | • Einsturz des Grabens und Verschüttung von Beschäftigten bei tiefen Baugruben • Quetsch- und Anstoßgefahren beim maschinellen Einheben und Positionieren von Verbauboxen | • Einsatz von geprüftem Verbau (Verbauboxen, Kanaldielen) ab 1,25 m Grabentiefe gemäß DIN 4124 und DGUV Regel 101-011 • Verwendung geprüfter Anschlagmittel (DGUV Regel 109-017), Führungsleinen; Aufenthalt im Gefahrenbereich beim Einheben verbieten | 2 | 3 | 6 |
| 6 | Baustellensicherung bei Arbeitsunterbrechung und Beräumung | • Sturzgefahren für Passanten oder Fahrzeuge in ungesicherte Baugruben außerhalb der Arbeitszeiten • Unterspülung und Rutschung der Grabenwände durch Oberflächenwasser oder mangelhafte Wasserhaltung | • Vollständige Absicherung mit Bauzäunen, Absperrschranken mit Rotlicht und belastbaren Grabenbrücken • Ableitung von Oberflächenwasser sicherstellen; tägliche Kontrolle der Wasserhaltungsanlagen und der Böschungsstabilität | 1 | 2 | 2 |

Bei Tiefbauarbeiten zur Verlegung einer Fernwärmeleitung in Nordrhein-Westfalen führte ein Subunternehmen Baggerarbeiten parallel zu einer bestehenden Trasse durch. Obwohl Leitungspläne der örtlichen Stadtwerke vorlagen, wurde vor Beginn der maschinellen Schachtarbeiten keine Ortung mittels Trassensuchgerät durchgeführt und das Anlegen von Suchschlitzen in Handarbeit unterlassen.
Der Bediener des 18-Tonnen-Kettenbaggers begann direkt mit dem maschinellen Erdaushub. In einer Tiefe von ca. 0,9 m traf die Baggerschaufel eine nicht exakt kartierte 20-kV-Mittelspannungsleitung. Die mechanische Einwirkung durchbrach die Isolierung und löste einen Lichtbogen mit starker Knall- und Rauchentwicklung aus. Die Schutzabschaltung im Umspannwerk sprach sofort an, wodurch ein großflächiger Stromausfall im angrenzenden Gewerbegebiet verursacht wurde. Der Baggerfahrer blieb dank des Faradayschen Käfigs der Fahrerkabine unverletzt, jedoch schwebten nahestehende Erdarbeiter in unmittelbarer Gefahr durch Schrittspannung. Die Berufsgenossenschaft BAU leitete umgehend eine Ermittlung wegen Verstößen gegen DGUV Vorschrift 38 und BetrSichV ein.
Baggerarbeiten im Bereich unterirdischer Infrastrukturen verbinden hohe mechanische Ausbrechkräfte mit bodenmechanischen Instabilitäten. Hydraulikbagger erzeugen enorme Kräfte; das Treffen von Gas- oder Stromleitungen führt zu explosionsartigen Zündungen, Lichtbögen oder schlagartigem Druckaustritt.
Aus geotechnischer Sicht hebt der Bodenabbau den ursprünglichen Spannungszustand auf. Die Schubspannungen in der Grabenwand überschreiten die Scherfestigkeit des Bodens, was zu schlagartigen Hangrutschungen oder Keilbrüchen führt. Nach DIN 4124 und der DGUV Regel 101-011 dürfen Gräben ab einer Tiefe von 1,25 m nicht mehr ohne Verbau oder definierte Böschungswinkel ausgeführt werden. Das Ablegen von Aushubmaterial oder das Aufstellen schwerer Baumaschinen direkt an der Grabenkante erzeugt eine zusätzliche Auflast, die das Einsturzrisiko drastisch erhöht. Das Einhalten der BG BAU Sicherheitsregeln, der Einsatz geschulter Baggerführer sowie die lückenlose Dokumentation der Freilegung sind gesetzliche Pflicht.
🚨 Deutsche Vorschriften & Normen (DGUV, DIN, BetrSichV & ArbSchG)
DIN 4124 - Baugruben und Gräben: Regelt Böschungswinkel, Verbauarten und Schutzstreifen. Schachtarbeiten ab 1,25 m Tiefe erfordern zwingend Verbau oder festgelegte Böschungswinkel. Aushub ist mind. 0,60 m von der Kante fernzuhalten.
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten): Verpflichtet den Unternehmer, vor Beginn von Bauarbeiten Erkundungen über unterirdische Leitungen einzuholen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Schutzbereich festzulegen.
DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln): Schreibt regelmäßige Prüfungen für Bagger und Erdbaumaschinen vor (Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsschicht, Schnellwechseleinrichtung-Sicherung).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) & TRBS 1203: Schreibt die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung der Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten zwingend vor.
Damit die Plattform Smart JSA Bridge präzise Sicherheitsmaßnahmen gemäß DIN-Normen und DGUV-Vorschriften generiert, geben Sie die folgenden standardisierten Arbeitsschritte in das System ein:
[Schritt 1] Leitungserkundung und Baustellensicherung
Detaillierte Beschreibung: Leitungsauskunft einholen; Trassenortung mit Kabel-Suchgerät durchführen; Markierungen anbringen; Baustelle nach RSA/ZTV-SA mit Absperrschranken und Schildern sichern.
[Schritt 2] Anlieferung des Baggers und Arbeitsmittelprüfung
Detaillierte Beschreibung: Abladen auf ebenem Untergrund durchführen; tägliche Sicht- und Funktionsprüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 38 dokumentieren; Sicherung des Schnellwechslers prüfen.
[Schritt 3] Handschacht / Suchschlitze im Leitungsbereich
Detaillierte Beschreibung: Manuelles Freilegen (Handschacht) mit isolierten Spaten oder Saugbagger im 0,5 m Schutzbereich durchführen; Wandstabilität der Suchschlitze kontrollieren.
[Schritt 4] Maschineller Aushub und Aushubmaterial-Lagerung
Detaillierte Beschreibung: Aushub unter Einhaltung des Schwenkbereichs durchführen; Einweiser einsetzen; Aushubmaterial mind. 0,6 m (bei festem Boden) bzw. 1,0 m von der Kante entfernt lagern.
[Schritt 5] Einbau von Grabenverbau (Verbaugeräte / Kanaldielen)
Detaillierte Beschreibung: Ab 1,25 m Grabentiefe zertifizierten Verbau (Verbauboxen/Kanaldielen nach DIN 4124) einbauen; zugelassene Anschlagmittel nach DGUV Regel 109-017 verwenden.
[Schritt 6] Baustellensicherung bei Arbeitsunterbrechung und Beräumung
Detaillierte Beschreibung: Offene Gräben mit Bauzaun, Absperrschranken mit Rotlicht und belastbaren Grabenbrücken sichern; Wasserhaltung prüfen und Oberflächenwasser ableiten.
Nachfolgend finden Sie das finale JSA-Dokument, das auf den automatischen Empfehlungen der Plattform basiert und an deutsche Baustellenstandards angepasst wurde:
| Nr. | Arbeitsschritt | Gefährdungsfaktoren | Maßnahmen zur Risikominimierung | Wahrscheinlichkeit | Schwere | Risikostufe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Leitungserkundung und Baustellensicherung | • Beschädigung unterirdischer Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation) durch unvollständige Pläne oder Ortungsfehler • Gefährdung des Straßen- und Fußgängerverkehrs durch fehlende Absperrungen oder Warnbeschilderungen | • Einholung aktueller Leitungsauskünfte; Durchführung von Ortungen mittels Trassenwarnband/Kabelsuchgerät (KMRK) • Einrichtung von Absperrungen gemäß RSA/ZTV-SA; Aufstellen von Warnschildern und Einsatz von Verkehrsposten | 2 | 3 | 6 |
| 2 | Anlieferung des Baggers und Arbeitsmittelprüfung | • Umkipp- oder Anfahrunfälle beim Abladen des Baggers vom Tieflader • Mechanisches/hydraulisches Versagen, fehlender Schnellwechsler-Sicherungsbolzen oder defekte Rückfahrwarner und Rundumleuchten | • Abladebereich eben und tragfähig wählen; Auffahrwinkel unter 15 Grad halten; Einweiser einsetzen • Durchführung der täglichen Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 38; Kontrolle von Schnellwechsler, Spiegeln/Kameras | 2 | 2 | 4 |
| 3 | Handschacht / Suchschlitze im Leitungsbereich | • Beschädigung freigelegter Leitungen durch maschinellen Einsatz oder ungeeignetes Werkzeug im Schutzstreifen • Einsturzgefahr bei tiefen Schachtlöchern über 1,25 m Tiefe während der manuellen Freilegung | • Verbindliches Hand-Freilegen (mit isolierten Spaten) oder Saugbaggereinsatz im Schutzabstand (0,5 m zu Versorgungsleitungen) • Böschungswinkel kontrollieren; bei Grabentiefen über 1,25 m Verbau oder Böschung nach DIN 4124 herstellen | 2 | 3 | 6 |
| 4 | Maschineller Aushub und Aushubmaterial-Lagerung | • Anfahr- und Quetschgefahren für Personen im Schwenkbereich des Baggers durch tote Winkel • Einsturz der Grabenwand durch Wandbelastung infolge zu nah gelagerten Aushubmaterials oder schwerer Baumaschinen | • Einrichten eines strengen Schutzbereichs im Schwenkradius; Einsatz eines geschulten Anschlägers/Einweisers • Aushubmaterial und Baumaschinen mindestens 0,6 m (bei festem Boden) bzw. 1,0 m von der Grabenkante entfernt halten (DIN 4124) | 2 | 3 | 6 |
| 5 | Einbau von Grabenverbau (Verbaugeräte / Kanaldielen) | • Einsturz des Grabens und Verschüttung von Beschäftigten bei tiefen Baugruben • Quetsch- und Anstoßgefahren beim maschinellen Einheben und Positionieren von Verbauboxen | • Einsatz von geprüftem Verbau (Verbauboxen, Kanaldielen) ab 1,25 m Grabentiefe gemäß DIN 4124 und DGUV Regel 101-011 • Verwendung geprüfter Anschlagmittel (DGUV Regel 109-017), Führungsleinen; Aufenthalt im Gefahrenbereich beim Einheben verbieten | 2 | 3 | 6 |
| 6 | Baustellensicherung bei Arbeitsunterbrechung und Beräumung | • Sturzgefahren für Passanten oder Fahrzeuge in ungesicherte Baugruben außerhalb der Arbeitszeiten • Unterspülung und Rutschung der Grabenwände durch Oberflächenwasser oder mangelhafte Wasserhaltung | • Vollständige Absicherung mit Bauzäunen, Absperrschranken mit Rotlicht und belastbaren Grabenbrücken • Ableitung von Oberflächenwasser sicherstellen; tägliche Kontrolle der Wasserhaltungsanlagen und der Böschungsstabilität | 1 | 2 | 2 |
Schacht- und Tiefbauarbeiten im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen erfordern strikte technische Schutzmaßnahmen und die vollständige Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzgesetze, um Beschädigungen von Versorgungsleitungen, Grabeneinstürze und Unfälle mit Baumaschinen zu verhindern. Pauschale Aussagen wie „Vorsichtig baggern“ reichen nicht aus, um den Vorgaben der BG BAU oder der Gewerbeaufsicht zu genügen.
Smart JSA Bridge nutzt einen automatisierten Risikoanalyse-Algorithmus, der auf DIN 4124, DGUV Vorschrift 38, BetrSichV und DGUV Regel 101-011 abgestimmt ist, um praxistaugliche Sicherheitsmaßnahmen in Echtzeit zu generieren.
Durch die Eingabe von 6 strukturierten Arbeitsschritten berechnet das System die erforderlichen Schutzmaßnahmen – einschließlich der Radien für den Handschacht, der Verbau-Vorgaben ab 1,25 m Tiefe, der Schutzabstände für Aushubmaterial nach DIN 4124 sowie der Prüfpflichten für Arbeitsmittel.
Bauleiter, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) können diese Parameter mit einem Klick an die spezifischen Boden- und Trassenverhältnisse vor Ort anpassen.
Optimieren Sie Ihre Arbeitsschutzdokumentation und erstellen Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für anspruchsvolle Tiefbauprojekte. Erstellen Sie Ihre maßgeschneiderte Risikoanalyse noch heute.
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| Nr. | Arbeitsschritt | Gefährdungsfaktoren | Maßnahmen zur Risikominimierung | Wahrscheinlichkeit | Schwere | Risikostufe |
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| 1 | Leitungserkundung und Baustellensicherung | • Beschädigung unterirdischer Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation) durch unvollständige Pläne oder Ortungsfehler • Gefährdung des Straßen- und Fußgängerverkehrs durch fehlende Absperrungen oder Warnbeschilderungen | • Einholung aktueller Leitungsauskünfte; Durchführung von Ortungen mittels Trassenwarnband/Kabelsuchgerät (KMRK) • Einrichtung von Absperrungen gemäß RSA/ZTV-SA; Aufstellen von Warnschildern und Einsatz von Verkehrsposten | 2 | 3 | 6 |
| 2 | Anlieferung des Baggers und Arbeitsmittelprüfung | • Umkipp- oder Anfahrunfälle beim Abladen des Baggers vom Tieflader • Mechanisches/hydraulisches Versagen, fehlender Schnellwechsler-Sicherungsbolzen oder defekte Rückfahrwarner und Rundumleuchten | • Abladebereich eben und tragfähig wählen; Auffahrwinkel unter 15 Grad halten; Einweiser einsetzen • Durchführung der täglichen Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 38; Kontrolle von Schnellwechsler, Spiegeln/Kameras | 2 | 2 | 4 |
| 3 | Handschacht / Suchschlitze im Leitungsbereich | • Beschädigung freigelegter Leitungen durch maschinellen Einsatz oder ungeeignetes Werkzeug im Schutzstreifen • Einsturzgefahr bei tiefen Schachtlöchern über 1,25 m Tiefe während der manuellen Freilegung | • Verbindliches Hand-Freilegen (mit isolierten Spaten) oder Saugbaggereinsatz im Schutzabstand (0,5 m zu Versorgungsleitungen) • Böschungswinkel kontrollieren; bei Grabentiefen über 1,25 m Verbau oder Böschung nach DIN 4124 herstellen | 2 | 3 | 6 |
| 4 | Maschineller Aushub und Aushubmaterial-Lagerung | • Anfahr- und Quetschgefahren für Personen im Schwenkbereich des Baggers durch tote Winkel • Einsturz der Grabenwand durch Wandbelastung infolge zu nah gelagerten Aushubmaterials oder schwerer Baumaschinen | • Einrichten eines strengen Schutzbereichs im Schwenkradius; Einsatz eines geschulten Anschlägers/Einweisers • Aushubmaterial und Baumaschinen mindestens 0,6 m (bei festem Boden) bzw. 1,0 m von der Grabenkante entfernt halten (DIN 4124) | 2 | 3 | 6 |
| 5 | Einbau von Grabenverbau (Verbaugeräte / Kanaldielen) | • Einsturz des Grabens und Verschüttung von Beschäftigten bei tiefen Baugruben • Quetsch- und Anstoßgefahren beim maschinellen Einheben und Positionieren von Verbauboxen | • Einsatz von geprüftem Verbau (Verbauboxen, Kanaldielen) ab 1,25 m Grabentiefe gemäß DIN 4124 und DGUV Regel 101-011 • Verwendung geprüfter Anschlagmittel (DGUV Regel 109-017), Führungsleinen; Aufenthalt im Gefahrenbereich beim Einheben verbieten | 2 | 3 | 6 |
| 6 | Baustellensicherung bei Arbeitsunterbrechung und Beräumung | • Sturzgefahren für Passanten oder Fahrzeuge in ungesicherte Baugruben außerhalb der Arbeitszeiten • Unterspülung und Rutschung der Grabenwände durch Oberflächenwasser oder mangelhafte Wasserhaltung | • Vollständige Absicherung mit Bauzäunen, Absperrschranken mit Rotlicht und belastbaren Grabenbrücken • Ableitung von Oberflächenwasser sicherstellen; tägliche Kontrolle der Wasserhaltungsanlagen und der Böschungsstabilität | 1 | 2 | 2 |

Bei Tiefbauarbeiten zur Verlegung einer Fernwärmeleitung in Nordrhein-Westfalen führte ein Subunternehmen Baggerarbeiten parallel zu einer bestehenden Trasse durch. Obwohl Leitungspläne der örtlichen Stadtwerke vorlagen, wurde vor Beginn der maschinellen Schachtarbeiten keine Ortung mittels Trassensuchgerät durchgeführt und das Anlegen von Suchschlitzen in Handarbeit unterlassen.
Der Bediener des 18-Tonnen-Kettenbaggers begann direkt mit dem maschinellen Erdaushub. In einer Tiefe von ca. 0,9 m traf die Baggerschaufel eine nicht exakt kartierte 20-kV-Mittelspannungsleitung. Die mechanische Einwirkung durchbrach die Isolierung und löste einen Lichtbogen mit starker Knall- und Rauchentwicklung aus. Die Schutzabschaltung im Umspannwerk sprach sofort an, wodurch ein großflächiger Stromausfall im angrenzenden Gewerbegebiet verursacht wurde. Der Baggerfahrer blieb dank des Faradayschen Käfigs der Fahrerkabine unverletzt, jedoch schwebten nahestehende Erdarbeiter in unmittelbarer Gefahr durch Schrittspannung. Die Berufsgenossenschaft BAU leitete umgehend eine Ermittlung wegen Verstößen gegen DGUV Vorschrift 38 und BetrSichV ein.
Baggerarbeiten im Bereich unterirdischer Infrastrukturen verbinden hohe mechanische Ausbrechkräfte mit bodenmechanischen Instabilitäten. Hydraulikbagger erzeugen enorme Kräfte; das Treffen von Gas- oder Stromleitungen führt zu explosionsartigen Zündungen, Lichtbögen oder schlagartigem Druckaustritt.
Aus geotechnischer Sicht hebt der Bodenabbau den ursprünglichen Spannungszustand auf. Die Schubspannungen in der Grabenwand überschreiten die Scherfestigkeit des Bodens, was zu schlagartigen Hangrutschungen oder Keilbrüchen führt. Nach DIN 4124 und der DGUV Regel 101-011 dürfen Gräben ab einer Tiefe von 1,25 m nicht mehr ohne Verbau oder definierte Böschungswinkel ausgeführt werden. Das Ablegen von Aushubmaterial oder das Aufstellen schwerer Baumaschinen direkt an der Grabenkante erzeugt eine zusätzliche Auflast, die das Einsturzrisiko drastisch erhöht. Das Einhalten der BG BAU Sicherheitsregeln, der Einsatz geschulter Baggerführer sowie die lückenlose Dokumentation der Freilegung sind gesetzliche Pflicht.
🚨 Deutsche Vorschriften & Normen (DGUV, DIN, BetrSichV & ArbSchG)
DIN 4124 - Baugruben und Gräben: Regelt Böschungswinkel, Verbauarten und Schutzstreifen. Schachtarbeiten ab 1,25 m Tiefe erfordern zwingend Verbau oder festgelegte Böschungswinkel. Aushub ist mind. 0,60 m von der Kante fernzuhalten.
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten): Verpflichtet den Unternehmer, vor Beginn von Bauarbeiten Erkundungen über unterirdische Leitungen einzuholen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Schutzbereich festzulegen.
DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln): Schreibt regelmäßige Prüfungen für Bagger und Erdbaumaschinen vor (Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsschicht, Schnellwechseleinrichtung-Sicherung).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) & TRBS 1203: Schreibt die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung der Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten zwingend vor.
Damit die Plattform Smart JSA Bridge präzise Sicherheitsmaßnahmen gemäß DIN-Normen und DGUV-Vorschriften generiert, geben Sie die folgenden standardisierten Arbeitsschritte in das System ein:
[Schritt 1] Leitungserkundung und Baustellensicherung
Detaillierte Beschreibung: Leitungsauskunft einholen; Trassenortung mit Kabel-Suchgerät durchführen; Markierungen anbringen; Baustelle nach RSA/ZTV-SA mit Absperrschranken und Schildern sichern.
[Schritt 2] Anlieferung des Baggers und Arbeitsmittelprüfung
Detaillierte Beschreibung: Abladen auf ebenem Untergrund durchführen; tägliche Sicht- und Funktionsprüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 38 dokumentieren; Sicherung des Schnellwechslers prüfen.
[Schritt 3] Handschacht / Suchschlitze im Leitungsbereich
Detaillierte Beschreibung: Manuelles Freilegen (Handschacht) mit isolierten Spaten oder Saugbagger im 0,5 m Schutzbereich durchführen; Wandstabilität der Suchschlitze kontrollieren.
[Schritt 4] Maschineller Aushub und Aushubmaterial-Lagerung
Detaillierte Beschreibung: Aushub unter Einhaltung des Schwenkbereichs durchführen; Einweiser einsetzen; Aushubmaterial mind. 0,6 m (bei festem Boden) bzw. 1,0 m von der Kante entfernt lagern.
[Schritt 5] Einbau von Grabenverbau (Verbaugeräte / Kanaldielen)
Detaillierte Beschreibung: Ab 1,25 m Grabentiefe zertifizierten Verbau (Verbauboxen/Kanaldielen nach DIN 4124) einbauen; zugelassene Anschlagmittel nach DGUV Regel 109-017 verwenden.
[Schritt 6] Baustellensicherung bei Arbeitsunterbrechung und Beräumung
Detaillierte Beschreibung: Offene Gräben mit Bauzaun, Absperrschranken mit Rotlicht und belastbaren Grabenbrücken sichern; Wasserhaltung prüfen und Oberflächenwasser ableiten.
Nachfolgend finden Sie das finale JSA-Dokument, das auf den automatischen Empfehlungen der Plattform basiert und an deutsche Baustellenstandards angepasst wurde:
| Nr. | Arbeitsschritt | Gefährdungsfaktoren | Maßnahmen zur Risikominimierung | Wahrscheinlichkeit | Schwere | Risikostufe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Leitungserkundung und Baustellensicherung | • Beschädigung unterirdischer Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation) durch unvollständige Pläne oder Ortungsfehler • Gefährdung des Straßen- und Fußgängerverkehrs durch fehlende Absperrungen oder Warnbeschilderungen | • Einholung aktueller Leitungsauskünfte; Durchführung von Ortungen mittels Trassenwarnband/Kabelsuchgerät (KMRK) • Einrichtung von Absperrungen gemäß RSA/ZTV-SA; Aufstellen von Warnschildern und Einsatz von Verkehrsposten | 2 | 3 | 6 |
| 2 | Anlieferung des Baggers und Arbeitsmittelprüfung | • Umkipp- oder Anfahrunfälle beim Abladen des Baggers vom Tieflader • Mechanisches/hydraulisches Versagen, fehlender Schnellwechsler-Sicherungsbolzen oder defekte Rückfahrwarner und Rundumleuchten | • Abladebereich eben und tragfähig wählen; Auffahrwinkel unter 15 Grad halten; Einweiser einsetzen • Durchführung der täglichen Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 38; Kontrolle von Schnellwechsler, Spiegeln/Kameras | 2 | 2 | 4 |
| 3 | Handschacht / Suchschlitze im Leitungsbereich | • Beschädigung freigelegter Leitungen durch maschinellen Einsatz oder ungeeignetes Werkzeug im Schutzstreifen • Einsturzgefahr bei tiefen Schachtlöchern über 1,25 m Tiefe während der manuellen Freilegung | • Verbindliches Hand-Freilegen (mit isolierten Spaten) oder Saugbaggereinsatz im Schutzabstand (0,5 m zu Versorgungsleitungen) • Böschungswinkel kontrollieren; bei Grabentiefen über 1,25 m Verbau oder Böschung nach DIN 4124 herstellen | 2 | 3 | 6 |
| 4 | Maschineller Aushub und Aushubmaterial-Lagerung | • Anfahr- und Quetschgefahren für Personen im Schwenkbereich des Baggers durch tote Winkel • Einsturz der Grabenwand durch Wandbelastung infolge zu nah gelagerten Aushubmaterials oder schwerer Baumaschinen | • Einrichten eines strengen Schutzbereichs im Schwenkradius; Einsatz eines geschulten Anschlägers/Einweisers • Aushubmaterial und Baumaschinen mindestens 0,6 m (bei festem Boden) bzw. 1,0 m von der Grabenkante entfernt halten (DIN 4124) | 2 | 3 | 6 |
| 5 | Einbau von Grabenverbau (Verbaugeräte / Kanaldielen) | • Einsturz des Grabens und Verschüttung von Beschäftigten bei tiefen Baugruben • Quetsch- und Anstoßgefahren beim maschinellen Einheben und Positionieren von Verbauboxen | • Einsatz von geprüftem Verbau (Verbauboxen, Kanaldielen) ab 1,25 m Grabentiefe gemäß DIN 4124 und DGUV Regel 101-011 • Verwendung geprüfter Anschlagmittel (DGUV Regel 109-017), Führungsleinen; Aufenthalt im Gefahrenbereich beim Einheben verbieten | 2 | 3 | 6 |
| 6 | Baustellensicherung bei Arbeitsunterbrechung und Beräumung | • Sturzgefahren für Passanten oder Fahrzeuge in ungesicherte Baugruben außerhalb der Arbeitszeiten • Unterspülung und Rutschung der Grabenwände durch Oberflächenwasser oder mangelhafte Wasserhaltung | • Vollständige Absicherung mit Bauzäunen, Absperrschranken mit Rotlicht und belastbaren Grabenbrücken • Ableitung von Oberflächenwasser sicherstellen; tägliche Kontrolle der Wasserhaltungsanlagen und der Böschungsstabilität | 1 | 2 | 2 |
Schacht- und Tiefbauarbeiten im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen erfordern strikte technische Schutzmaßnahmen und die vollständige Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzgesetze, um Beschädigungen von Versorgungsleitungen, Grabeneinstürze und Unfälle mit Baumaschinen zu verhindern. Pauschale Aussagen wie „Vorsichtig baggern“ reichen nicht aus, um den Vorgaben der BG BAU oder der Gewerbeaufsicht zu genügen.
Smart JSA Bridge nutzt einen automatisierten Risikoanalyse-Algorithmus, der auf DIN 4124, DGUV Vorschrift 38, BetrSichV und DGUV Regel 101-011 abgestimmt ist, um praxistaugliche Sicherheitsmaßnahmen in Echtzeit zu generieren.
Durch die Eingabe von 6 strukturierten Arbeitsschritten berechnet das System die erforderlichen Schutzmaßnahmen – einschließlich der Radien für den Handschacht, der Verbau-Vorgaben ab 1,25 m Tiefe, der Schutzabstände für Aushubmaterial nach DIN 4124 sowie der Prüfpflichten für Arbeitsmittel.
Bauleiter, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) können diese Parameter mit einem Klick an die spezifischen Boden- und Trassenverhältnisse vor Ort anpassen.
Optimieren Sie Ihre Arbeitsschutzdokumentation und erstellen Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für anspruchsvolle Tiefbauprojekte. Erstellen Sie Ihre maßgeschneiderte Risikoanalyse noch heute.